Studienbeitrag für Nicht-EU/EWR-BürgerInnnen

13.02.2018

Neuregelung ab Sommersemester 2018

Der Studienbeitrag für Nicht-EU/EWR-BürgerInnen wird ab Sommersemester 2018 neu geregelt. Dieser Personengruppe wird der doppelte Studienbeitrag vorgeschrieben (726,72 Euro plus 19,20 Euro ÖH-Beitrag), es sei denn, sie fallen in die Ausnahmeregelung.

Nicht-EU/EWR-BürgerInnen, die im Wintersemester 2017 erstmals zu einem ordentlichen Studium an der Universität Wien zugelassen wurden, haben noch bis 28. Februar 2018 Zeit, die 8 ECTS, die sie für die Reduzierung des Studienbeitrages benötigen, nachzuweisen. Prüfungen, die bis 28. Februar absolviert und deren Benotung bis spätestens 31. März eingetragen wurden, können berücksichtigt werden.

Sie finden alle Infos zu den Ausnahmen und der möglichen Reduzierung des Studienbeitrages unter:

https://studienservice-lehrwesen.univie.ac.at/studieren/studienbeitrag/hoehe-nicht-euewr-buergerinnen/