In vielen Studiengängen der Universität Wien ist es bereits seit längerer Zeit möglich wissenschaftliche Abschlussarbeiten im Paper-Format zu verfassen.
Ab dem Sommersemester 2019 wird dies unter folgenden Voraussetzungen auch an der SPL 29 möglich sein:
- Die Betreuerin/der Betreuer ist damit einverstanden
- Sie sind die alleinige Verfasserin bzw. der alleinige Verfasser der Arbeit (Eigenständigkeitserklärung)
- Das Manuskript wurde bereits vor dem Einreichen der Masterarbeit zur Begutachtung bei einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift eingereicht
- Formalkriterien (kleine Rahmenschrift): https://studienpraeses.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/p_studienpraeses/Studienpraeses_Neu/Infoblatt_Leitfaden_f%C3%BCr_kumulative_Dissertationen_231111.pdf (diese Richtlinien für kumulative Dissertationen gelten auch für „kumulative“ Masterarbeiten)
- Die Begutachtung/Beurteilung kann (muss aber nicht) durch die Betreuerin bzw. den Betreuer erfolgen (die SPL kann auch eine externe Person beauftragen)
Ansonsten bleiben die Formvorschriften ident. – siehe https://spl29.univie.ac.at/service-formulare/studienabschluss/studienabschluss-master/