Erstellen von „Paper“-Masterarbeiten

11.02.2019

In vielen Studiengängen der Universität Wien ist es bereits seit längerer Zeit möglich wissenschaftliche Abschlussarbeiten im Paper-Format zu verfassen, jetzt an der SPL 29 auch.

 

In vielen Studiengängen der Universität Wien ist es bereits seit längerer Zeit möglich wissenschaftliche Abschlussarbeiten im Paper-Format zu verfassen.

Ab dem Sommersemester 2019 wird dies unter folgenden Voraussetzungen auch an der SPL 29 möglich sein:

  1. Die Betreuerin/der Betreuer ist damit einverstanden
  2. Sie sind die alleinige Verfasserin bzw. der alleinige Verfasser der Arbeit (Eigenständigkeitserklärung)
  3. Das Manuskript wurde bereits vor dem Einreichen der Masterarbeit zur Begutachtung bei einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift eingereicht
  4. Formalkriterien (kleine Rahmenschrift): https://studienpraeses.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/p_studienpraeses/Studienpraeses_Neu/Infoblatt_Leitfaden_f%C3%BCr_kumulative_Dissertationen_231111.pdf (diese Richtlinien für kumulative Dissertationen gelten auch für „kumulative“ Masterarbeiten)
  5. Die Begutachtung/Beurteilung kann (muss aber nicht) durch die Betreuerin bzw. den Betreuer erfolgen (die SPL kann auch eine externe Person beauftragen)

 

Ansonsten bleiben die Formvorschriften ident. – siehe https://spl29.univie.ac.at/service-formulare/studienabschluss/studienabschluss-master/