Infos zum Umstieg UF Geographie und wirtschaftliche Bildung

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  • Allgemeine Informationen zu den neuen Lehramtscurricula ab 01.10.2026

    Am 01.10.2026 treten die Curricula zum neuen Lehramtsstudium (BEd und MEd) in Kraft.

    Allgemeine Informationen für Lehramtsstudierende zu

    • Studienaufbau
    • Zeitpunkt des Umstiegs
    • Umstiegsprozess (Unterstellung)
    • Studienbeitrag, Toleranzsemester, ...


    finden Sie auf der Website des Lehramts im Verbund Nord-Ost.

    Hinweis: wenn Sie keinen Umstieg in die neuen Lehramtscurricula anstreben, können Sie ihr Studium in der bisherigen Form noch bis längstens 31.03.2031 (Bachelor Lehramt) bzw. 31.03.2029 (Master Lehramt) abschließen.  

  • Informationsveranstaltungen und Beratungsmöglichkeiten

    Die SPL 29 bietet Informationsveranstaltung zum Umstieg in das neue Curriculum an:

    • 11.02.2026, 11:30-13:00 Uhr (HS 1 NIG / hybrid)

    Diese Veranstaltung wird hybrid/vor Ort stattfinden und aufgenommen.

    Link zur Aufzeichnung

    Beratungsmöglichkeiten

    Für weitere Fragen konsultieren Sie die Websites (u.a. siehe unten) und wenden sich bei Bedarf an das StudienServiceCenter (SSC) Geographie.

  • Bachelor Lehramt UF Geographie und wirtschaftliche Bildung (Version 2026) und AVO

     

  • Master Lehramt UF Geographie und wirtschaftliche Bildung (Version 2026) und AVO
  • Umstiegsplanung und -zeitpunkt

    UF-spezifische Informationen zum Umstieg:

    Bitte beachten Sie, dass für manche Anerkennungen laut Anerkennungsverordnung zwei Prüfungsleistungen (UND-Verbindungen) erforderlich sind. Wenn Ihnen eine der beiden Leistungen fehlt, kann die andere nicht anerkannt werden. Daher empfehlen wir, das SoSe 2026 zu nutzen, um fehlende Prüfungsleistungen nachzuholen. In der Anerkennungsverordnung für das Bachelorstudium gibt es folgende Zwei-für-Eins-Anerkennungen:


    • Exkursionen im Ausmaß von 5 ECTS (BA UF GWB 08) werden nur anerkannt, wenn Sie bereits alle Exkursionen im Ausmaß von 3 ECTS (UF GW 18) absolviert haben. Ansonsten erfolgt die Anerkennung 1:1 (entweder im Bachelor, wenn GWB als UF 1 studiert wird, oder im Master, wenn GWB als UF 2 gewählt wurde).
    • Die Lehrveranstaltungen des Moduls UF GW 12 Geomorphologie und Geoökologie sowie das PR Physiogeographisches (Gelände)Praktikum (UF GW 13) werden nur dann zwingend benötigt, wenn Sie ihr Studium in der bisherigen Form abschließen wollen. Nach einem Umstieg in das neue Lehramtsstudium wäre die Anerkennung genannter LVen ausschließlich im Wahlbereich des Masterstudiums (Block IIb GWB 03) möglich, sofern UF GWB im Bachelorstudium als UF 2 gewählt wurde.
    • Die Absolvierung des PS "Einführung in die Praxis des kompetenzorientierten GW-Unterrichts" aus UF GW 02 ist nur dann erforderlich, wenn Sie das Lehramtsstudium in seiner bisherigen Form fertig studieren möchten. Bei einem Umstieg wäre eine Anerkennung entweder in Kombination mit der Bachelorarbeit in Block IIa (GWB als UF 1 gewählt) oder im Masterstudium für den Wahlbereich im Block IIb möglich (GWB als UF 2).
    • Anstelle der VO Fachdidaktik I und des PS Fachdidaktik II aus UF GW 03 wird die neue VU "Einführung in die Fachdidaktik GWB" (6 ECTS, BA-UF GWB 02) voraussichtlich bereits im WiSe 26/27 angeboten werden. Für eine Anerkennung der neuen VU ist die vorherige Absolvierung beider LVen notwendig (siehe oben). 
    • Die VO Politische Geographie (UF GW 15) oder eine VO aus UF GW 17 aus dem bisherigen Bachelor Lehramt kann (erst) für das neue Masterstudium im Block III (MA UF GWB 05) anerkannt werden.
    • Im Hinblick auf die Anerkennungsverordnung (Master) gelten die "EX zur wirtschaftlichen Bildung: Einblicke in Unternehmen" (4 ECTS), die "VU Volkswirtschaftstheorie und -politik" (4 ECTS) sowie die "UE Planspiele und Gamification" (4 ECTS) aus UF MA GW 03 als anrechenbare SE Seminare (mit sozioökonomischem Schwerpunkt, 4 ECTS) für MA-UF GWB 06 (SE in sozioökonomischer Wirtschafts- und Finanzbildung, 4 ECTS).
    • Wenn Sie zwei SE Seminare (oder KUs) für MA UF GW 03 absolviert haben, werden Ihnen beide SE Seminare (oder KUs) für MA-UF GWB 06 (SE Vertiefung in sozioökonomischer Wirtschafts- und Finanzbildung + SE Vertiefung in nachhaltiges Wirtschaften) anerkannt.
    • Die Absolvierung der VO/UE/EX mit 3 ECTS (bzw. 2+1 ECTS) aus UF MA GW 01 ist nur mehr dann erforderlich, wenn Sie ihr Masterstudium in der bisherigen Form abschließen wollen. Die LV ist im neuen Masterstudium nicht mehr vorhanden und kann nach einem Umstieg daher auch nicht anerkannt werden.
    • Das neue Master Abschlussmodul (MA UF GWB 07) kann nur in seiner Vollständigkeit anerkannt werden. Dazu wird sowohl eine Fach-LV aus MA UF GW 02 oder 03 sowie das "Seminar zur Masterarbeit" (MA UF GW 05) benötigt. Ansonsten muss nach einem Masterumstieg das Abschlussmodul gemäß den neuen curricularen Vorgaben absolviert werden.
    • Die abschließende Masterprüfung ist eine Defensio zur Verteidigung der Masterarbeit. Diese kann entweder in UF 1 oder UF 2 geschrieben werden. Im dafür gewählten Unterrichtsfach ist die gesamte "Abschlussphase" im Umfang von 30 ECTS zu absolvieren (inkl. Masterarbeit). Dasjenige UF, in welchem keine Masterarbeit verfasst wurde, ist nicht Bestandteil der abschließenden Masterprüfung.
    • Informationen (und Anerkennungsmöglichkeiten) zur neuen Masterpraxis im Rahmen der ABG finden Sie auf der Seite des SSCs Lehrer*innenbildung.

     

  • Checkliste vor Beantragung des Umstiegs

    Informieren Sie sich

    • beim SSC Lehrer*innenbildung zu den Allgemeinen Bildungswissenschaftlichen Grundlagen (ABG)
    • beim SSC/SSS des UF 1
    • beim SSC/SSS des UF 2
    • über die Folgen des Umstiegs (Toleranzsemester, Studienbeitrag etc.)
    • und füllen Sie die "Hilfstabellen" Ihres jeweiligen UFs aus, um den aktuellen Erfüllungsgrad gemäß der entsprechenden Anerkennungsvordnung (AVO) zu überprüfen

    Haben Sie alle Informationen eingeholt, können Sie im nächsten Schritt den Umstieg beantragen.

  • Weiterführende Links

    Hinweis: die verlinkten Inhalte beziehen sich zum größten Teil noch auf das bisherige Lehramtstudium. Die Umstellung der Inhalte auf Lehramt Neu folgt in Kürze.