Studierende Master Geography (auslaufend)

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  • Ich studiere „Geography: Global Change and Sustainability“. Wie wechsle ich in den neuen Master „Geographies of Global Change and Sustainability Transformation“ oder in den neuen „Physical Geography: Environmental Dynamics and Sustainability"?

    Hier handelt es sich um einen formellen "Studienwechsel". Bitte beantragen Sie innerhalb der Fristen (abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit) eine Zulassung zum neuen Studium. Nach erfolgreicher Zulassung werden Sie automatisch vom alten Studium abgemeldet. Eine eigenständige Abmeldung vorab ist nicht erforderlich und auch nicht empfehlenswert.

    Bitte beachten Sie, dass ein "Studienwechsel" Auswirkungen auf Studienbeihilfen, finanzielle Unterstützung, Visa und Aufenthaltsgenehmigungen haben kann.

  • Kann ich „Geography: Global Change and Sustainability“ und den neuen Master “Geographies of Global Change and Sustainability Transformation“ parallel studieren?

    Nein, das ist nicht möglich. Die beiden Studien gelten aufgrund des hohen Überschneidungsgrads als „deckungsgleich“. Nach erfolgreicher Zulassung zum neuen Master werden Sie automatisch vom alten Master abgemeldet.

  • Gelten beim Wechsel in ein neues Studium andere Zulassungsvoraussetzungen?

    Ja, für das neue Studium gelten die aktuellen Zulassungsbedingungen laut Curriculum (QZB - qualitative Zulassungsbedingungen) – inklusive erforderlicher Sprachnachweise (A2 Deutsch, B2 Englisch). Die Bedingungen des alten Studiums, inklusive eventueller Ergänzungsprüfungen, entfallen, sobald Sie für das neue Studium zugelassen wurden.

  • Bis wann müssen die QZB (qualitativen Zulassungsbedingungen) erfüllt sein?

    Die QZB müssen vor dem Antrag auf Zulassung erfüllt sein. Ohne Erfüllung ist keine Zulassung möglich.

  • Woher weiß ich, ob ich die QZB erfülle?

    Eine Vorab-Prüfung durch uns ist leider nicht möglich. Bitte stellen Sie einen Antrag auf Zulassung – die Prüfung erfolgt dann durch die zuständige Studienprogrammleitung. Im Curriculum finden Sie eine genaue Beschreibung der QZB. Vergleichen Sie diese mit Ihren bisherigen Studienleistungen, um eine grobe Einschätzung zu bekommen.

  • Was ist, wenn ich die QZB (noch) nicht erfülle?

    In diesem Fall bestünde die Möglichkeit einer außerordentlichen Zulassung, um die fehlenden Voraussetzungen nachzuholen.

  • Ich überlege, vom bisherigen Master „Geography“ in den neuen Master „Geographies“ zu wechseln. Ist das sinnvoll?

    Das hängt von Ihren inhaltlichen Interessen ab. Im neuen Master „Geographies“ gibt es zwei neue Spezialisierungen (Urban Studies sowie Raumforschung und Raumordnung), die Sie durch den Wechsel wählen könnten. Wenn Sie in Ihrem aktuellen Studium schon weit fortgeschritten sind, lohnt sich ein Umstieg meist nicht, weil Sie dann zusätzliche Lehrveranstaltungen machen müssten, die es im alten Studium nicht gab.

    Bitte beachten Sie, dass ein "Studienwechsel" Auswirkungen auf Studienbeihilfen, finanzielle Unterstützung, Visa und Aufenthaltsgenehmigungen haben kann.

  • Wie lange kann ich mein bisheriges Studium noch abschließen?

    Sie haben Zeit bis zum 31.10.2027, um Ihr aktuelles Studium abzuschließen. Alle dafür notwendigen Lehrveranstaltungen werden bis dahin angeboten – eventuell in äquivalenter Form. Beim auslaufenden Master Raumforschung sowie Kartographie erfolgt ab 1.11.2027 automatisch eine Unterstellung in das neue Curriculum. Beim Master Geography ist eine aktive Neuanmeldung für die neuen Master Geographies oder Physical Geography erforderlich.

  • Welche meiner Leistungen kann ich mir vom bisherigen Master "Geography" für den neuen Master "Geographies" anerkennen lassen?

    Wir haben hierzu eine Liste erstellt, in der ersichtlich ist, welche LVen Sie sich aus dem "alten" Master für den neuen anerkennen lassen können. Diese finden Sie hier. 

    Wie einzusehen ist, können Sie sämtliche LVen des auslaufenden Masters jedenfalls für die Individuelle Spezialisierung absolvieren. Darüber hinaus gibt es weitere LVen, für die Sie sich bereits erbrachte Leistungen anerkennen lassen können - auch das entnehmen Sie bitte der Liste.

    Informationen zum Anerkennungsantrag finden Sie hier.