Frequently Asked Questions

Den FAQs vorangestellt sei der Hinweis auf die Wichtigkeit unserer einzelnen Lehrpläne, den Curricula. Das Curriculum ist das Herzstück Ihres Studiums und es ist dementsprechend unumgänglich, dass Sie darüber profunde Kenntnis haben. Es gibt Auskunft über den Inhalt und den Aufbau des jeweiligen Studiums. Es beschreibt, welche Studienleistungen in welchen Modulen erfüllt sein müssen, damit das Studium abgeschlossen werden kann. Weiters beschreibt es die Teilnahmevoraussetzungen der jeweiligen Module, welche erfüllt sein müssen, um die darin vorgeschriebenen Prüfungsleistungen absolvieren zu können. Außerdem wird darin beschrieben, welche LV-Typen erforderlich sind, um ein Modul abschließen zu können. Hier finden Sie sämtliche Curricula unserer Studienprogramme.

Außerdem möchten wir Sie noch auf das Begriffs-ABC der Universität hinweisen, in welchem sämtliche studienrelevanten Begriffe und Abkürzungen erläutert werden. Sollten also nach unseren FAQs noch Fragen offenbleiben, bitten wir Sie sich zusätzlich auch noch dort umzusehen.

Außerdem möchten wir Sie gerne noch auf das Studienrecht verweisen, in welchem Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten als Studierende an der Universität Wien informieren können.

Zur Kontaktaufnahme mit dem SSC bitten wir Sie unser Kontaktformular zu verwenden und die dort angeführten Punkte zu beachten, die uns dabei helfen, Ihre Anfrage so gut und rasch wie möglich zu bearbeiten.

Abschluss

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  • Ich habe in meinem Masterstudium noch nicht alle im Curriculum vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen absolviert. Kann ich trotzdem bereits mit meiner Masterarbeit beginnen?

    Ja, das Schreiben und die Abgabe der Masterarbeit sind unabhängig vom Studienverlauf. Den Schlusspunkt Ihres Masterstudiums stellt Ihre Abschlussprüfung (Defensio) dar. Hierfür müssen alle curricular vorgeschriebenen Prüfungen absolviert und die Masterarbeit beurteilt worden sein.

  • Was ist, wenn ich länger als ein halbes Jahr brauche, um meine Masterarbeit fertigzustellen?

    Auf der Seite der Büro Studienpräses heißt es: „Die Aufgabenstellung einer Masterarbeit muss so gestaltet sein, dass die Bearbeitung durch die Studierenden innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist.“ Wenn Sie jedoch länger als den angegebenen Zeitraum für die Fertigstellung benötigen, hat dies studienrechtlich für Sie keine Konsequenzen (außer eine eventuelle Studienverzögerung und einer daraus erfolgenden Studienbeitragseinforderung). Es gilt jedoch in diesem Falle abzuklären, ob Ihre Betreuung über diesen längeren Zeitraum aufrechterhalten werden kann.

  • Wofür muss ich im Vorfeld zur Masterarbeit eine Disposition abgeben? Was ist eine Disposition?

    In der Disposition erläutern Sie auf ca. zwei bis drei Seiten das Konzept Ihrer Masterarbeit, eine erste (gröbere) Gliederung und Ihre Aufgabenstellung bzw. Ihre in der Masterarbeit zu behandelnden Fragestellungen. Weiters soll in der Disposition eine erste Vorausschau auf die Literatur gegeben werden, welche Sie für Ihre Masterarbeit heranziehen werden. Die Studienprogrammleitung entscheidet dann aufgrund Ihrer Disposition, ob das Thema und das Vorhaben Ihrer Masterarbeit bewilligt werden kann.

  • Welche formalen Kriterien muss ich beim Schreiben meiner Masterarbeit beachten?

    Hier finden Sie die Formvorschriften für das Scheiben Ihrer Masterarbeit. Für alle weiteren Kriterien wie bspw. Schriftgröße, Schriftart oder Zeilenabstand gibt es keine von unserer Studienprogrammleitung festgesetzten Vorschreibungen. Sie können sich aber wie folgt orientieren:

    o   Schriftart: Times New Roman

    o   Schriftgröße: 12 (in den Fußnoten 10)

    o   Zeilenabstand: 1,5 (in den Fußnoten 1)

    Weitere Fragen zur Formgestaltung richten Sie bitte direkt an die Betreuung Ihrer Masterarbeit.

  • Wer kann den Vorsitz für meine Defensio übernehmen?

    Prinzipiell wird der Vorsitz – abhängig vom jeweiligen Fachgebiet – von den einzelnen Studienprogrammleitungen übernommen. Hier finden Sie unsere 4 (Vize-)SPLs. Können die zugedachten (Vize-)SPLs den Vorsitz nicht übernehmen, dann empfehlen wir, dass Sie aus der Liste der möglichen Betreuungspersonen für eine Masterarbeit jemanden als Vorsitz anfragen (ausgenommen jene die unter „Mit Antrag an SPL“ angeführt werden).

  • Gibt es vonseiten der Universität Wien Angebote, in denen ich beim Schreiben meiner Masterarbeit unterstützt werde?

    Ja, es gibt vom Center for Teaching and Learning das Angebot Schreibmentoring. Hierbei handelt es sich um ein Unterstützungsangebot für Studierende der Universität Wien, die ihre wissenschaftliche Schreibkompetenz aufbauen wollen (nicht nur für Masterstudierende).

  • Wie wird meine Abschlussprüfung (Defensio) ablaufen?

    Hier finden Sie Informationen zum Ablauf Ihrer Masterprüfung. Außerdem finden Sie im jeweiligen Curriculum Ihres Studiums einen Paragraphen zu Ihrer Masterprüfung.

  • Mit welchem Datum wird meine Abschlussprüfung und damit mein Studienabschluss eingetragen?

    Nachdem die Abschlussprüfung die letzte Leistung in Ihrem Studium ist, fällt das Datum Ihres Studienabschlusses mit dem der Abschlussprüfung zusammen. Das Datum richtet sich nach dem Tag, an dem Sie Ihre Abschlussprüfung absolviert haben. Findet also beispielsweise die Abschlussprüfung Ende April statt, die Beurteilung derselben wird aber erst ein paar Tage danach eingetragen, gilt das Datum mit Ende April. Ebenso verhält es sich mit der Zeugnisausstellung: wird dieses bspw. Mitte Mai ausgestellt zählt dennoch das Datum Ende April. Es wären in diesem Falle nicht notwendig für das Sommersemester zu inskribieren.

Anerkennungen

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  • Was ist eine Anerkennung?

    Bei einer Anerkennung wird Ihnen eine Prüfungsleistung aus einem Studium (Quell-Studium) für ein anderes Studium (Ziel-Studium) angerechnet. Dies ist möglich, wenn die erbrachte Leistung aus dem Quell-Studium sich nicht wesentlich von der zu erbringenden Leistung im Ziel-Studium unterscheidet. Bei einer Anerkennung findet somit dieselbe Prüfungsleistung in unterschiedlichen Studien Verwendung.

  • Wie weiß ich, ob ich mir eine Leistung anerkennen lassen kann?

    Es ist leider nicht möglich, dass Sie uns Informationen über bereits erbrachte Leistungen schicken und wir Ihnen dann mitteilen, für was Sie sich diese Leistungen anerkennen lassen können. Sie müssen bitte anhand unserer Curricula und den darin enthaltenen Modulpunkten (Modulstruktur) einerseits und den bereits erbrachten Leistungen andererseits überprüfen, ob es hier zu wesentlichen Überschneidungen kommt. 

  • Wie beantrage ich eine Anerkennung?

    Füllen Sie das Antragsformular und die Anerkennungstabelle vollständig aus. Diese beiden Formulare finden Sie hier. Ein Beispiel für eine korrekt ausgefüllte Anerkennungstabelle finden Sie hier. Wurden die Leistungen nicht an der Universität Wien erbracht, benötigen wir zusätzlich noch die entsprechenden Leistungsnachweise (Zeugnisse). Um die Vergleichbarkeit der Quell- und Zielleistung überprüfen zu können, schicken Sie uns eine Beschreibung der anzuerkennenden Prüfungsleistung (am besten in Form eines Links zur LV-Beschreibung). All das schicken Sie bitte gesammelt an geographie.spl@univie.ac.at. Wir leiten dies an die jeweils zuständige Studienprogrammleitung weiter und melden uns bei Ihnen mit dem positiven oder negativen Entscheid.

  • Wie lange dauert eine Anerkennung?

    Das Anerkennungsprozedere kann bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen. 

  • Ich möchte gerne eine Prüfungsleistung innerhalb desselben Studiums in einem anderen Modul haben. Benötige ich dafür eine Anerkennung?

    Nein, hierbei handelt es sich um eine Zuordnung und keine Anerkennung. Dementsprechend ist auch kein Anerkennungsantrag einzureichen. Falls Sie eine Leistung einem anderen Modul als dem derzeitigen zuordnen wollen, dann können Sie dies in der Regel selbständig über u:space machen. Falls dies nicht möglich sein sollte, dann schreiben Sie uns über das Kontaktformular mit dem Prüfungsdatum der zu verschiebenden Leistung und dem Zielmodul.

    Infos zur Zuordnung von Leistungen vom Büro Studienpräses.

  • Mir wurden bei einem Fächerwechsel meines Lehramtstudiums nicht alle Leistungen übertragen. Was kann ich tun?

    Bei einem Fächerwechsel werden die Leistungen jenes Faches, welches nicht gewechselt wurde, automatisch in das neue Studium (die neue Fächerkombination) übertragen (anerkannt). Dabei kann es bspw. im Wahlbereich vorkommen, dass im System nicht alle Leistungen berücksichtigt werden. Ist dies der Fall, dann schreiben Sie uns bitte ein Mail mit dem Prüfungsdatum der zu übertragenden Leistungen und der Bitte, diese in die neue Fächerkombination zu übertragen.

  • Ich studiere Bachelor Geographie und Geographie im Lehramt. Kann ich mir gegenseitig Prüfungsleistungen anerkennen?

    Ja, das ist möglich. Anhand dieser beiden Listen können Sie einsehen, welche Leistungen Sie für das jeweils andere Studium anerkennen lassen können.

  • Wie kann ich Lehrveranstaltungen für mein Wahlmodul oder für meinen Wahlbereich verwenden?

    Prinzipiell sind Anrechenbarkeiten für Lehrveranstaltungen für die Wahlmodule und die Wahlbereiche der unterschiedlichen Studien in den Curricula geregelt. Bitte lesen Sie zuallererst hier nach, welche Lehrveranstaltungen aus welchen Studienrichtungen prinzipiell für eine Anrechnung in Frage kommen. Geht aus dem Curriculum nicht eindeutig hervor, ob Sie sich bestimmte Lehrveranstaltungen aus einer bestimmten Studienrichtung anrechnen lassen können, dann muss dies von der Studienprogrammleitung genehmigt werden. Hierfür schreiben Sie bitte uns und wir leiten dies dann entsprechend weiter. Wir melden uns dann bei Ihnen mit der Rückmeldung der SPL.

    Hinweis: Wenn Sie sich selbständig per u:space für eine Lehrveranstaltung für den Wahlbereich anmelden können, heißt das nicht automatisch, dass diese auch dafür verwendet werden kann. Siehe auch:

  • Bachelor Lehramt: Der Wahlbereich in meinem Prüfungspass scheint gelb oder rot auf, obwohl ich die erforderlichen 10 ECTS absolviert habe. Muss ich hier was tun?

    Im Regelfall nicht. Entscheidend ist, dass der übergeordnete Wahlbereich für das gesamte Studium grün aufscheint. Ist dies der Fall, dann ist es irrelevant, was bei den einzelnen Fächern steht. Zur Erinnerung: die 10 ECTS des Wahlbereichs müssen insgesamt erbracht werden und nicht für jedes einzelne Unterrichtsfach.

  • Welche Lehrveranstaltungen kann ich für die Alternativen Erweiterungen verwenden bzw. anerkennen?

    Im Rahmen der Alternativen Erweiterungen können bis zu 15 ECTS absolviert werden, welche Sie sich frei zusammenstellen können (im Curriculum nachzulesen). Hauptkriterium dafür ist, dass Sie für die zu verwendende Lehrveranstaltung ECTS-Punkte bekommen. Darunter fallen beispielsweise auch Sprachkurse an der Uni Wien. Praktika können hingegen nicht angerechnet werden. Genauere Infos zu den Alternativen Erweiterungen finden Sie hier.

  • Was ist der Unterscheid zwischen Alternative Erweiterungen und Erweiterungscurriculum?

    Im Curriculum des Bachelor Geographie finden Sie unter dem Punkt „Erweiterungsphase“ vorgeschrieben, dass Sie 30 ECTS der notwendigen 180 ECTS in Form von Erweiterungscurricula oder in Form einer Kombination von Erweiterungscurriculum und Alternative Erweiterungen absolvieren müssen. Beachten Sie dabei, dass Sie kein EC von der eigenen Studienrichtung absolvieren dürfen. Weiters gilt es zu beachten, dass die ECs nur als vollständig absolvierte angerechnet werden können und dass die Alternativen Erweiterungen 15 ECTS nicht überschreiten dürfen. Weitere Informationen zu den Erweiterungscurricula und den Alternativen Erweiterungen finden Sie hier.

Anmeldesystem

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  • Für welche Lehrveranstaltungen ist eine Anmeldung notwendig?

    Prinzipiell ist hierfür zwischen prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (pi LV) und nicht-prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (npi LV) zu unterscheiden.

    o   Nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen sind in der Regel Vorlesungen (VO), welche frei zugänglich sind, keine Platzbeschränkung haben und für die auch keine Anwesenheitspflicht bestehen. Die Anmeldung hierfür erfolgt lediglich über u:find und ist an keinerlei Pflichten geknüpft. Die Anmeldung dient insbesondere dazu Ihnen gegebenenfalls Zugang zu Moodle zu verschaffen. Für die Prüfung am Ende der Lehrveranstaltung ist hingegen eine Anmeldung über das Anmeldesystem verpflichtend. Mehr Informationen zu npi LV finden Sie hier.

    o   Für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen ist eine Anmeldung über das Anmeldesystem notwendig (innerhalb der Anmeldephase). In diesen Lehrveranstaltungen gibt es eine beschränkte Anzahl an Teilnehmenden und eine prinzipielle Anwesenheitspflicht. Mehr Informationen zu pi LV finden Sie hier.

    Hier finden Sie ausführlichere Informationen zur Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen.

  • Wann kann ich mich für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen anmelden?

    In der Regel erfolgt die Anmeldung wenige Wochen vor dem Semesterbeginn – Anfang September für das Wintersemester und Anfang Februar für das Sommersemester. Hierfür werden Anmeldephasen eingerichtet, über welche die Studierenden rechtzeitig informiert werden und die zusätzlich auf unserer Homepage unter dem Bereich Aktuelles und auch auf u:find unter der jeweiligen Lehrveranstaltung veröffentlicht werden.

  • Kann ich meine mir zugewiesene Gruppe mit jemanden anderen tauschen?

    Dies ist dann möglich, wenn Sie diesen Gruppentausch selbst organisieren, Sie also jemanden finden, der oder die mit Ihnen die jeweilige Gruppe tauschen kann und möchte. Schicken Sie uns hierfür vor der ersten Einheit den Namen und die Matrikelnummer der Person, mit der Sie tauschen möchten und auch die jeweilige Gruppe, in der sie sich aktuell befinden.

  • Wie funktioniert die Platzvergabe in den Lehrveranstaltungen, zu denen ich mich anmelden möchte?

    Im Bachelor Geographie und Bachelor Unterrichtsfach Geographie und wirtschaftliche Bildung funktioniert die Platzvergabe via empfohlenen Studienpfad. In den Masterstudien greift das Präferenzsystem.

  • Ich habe mich für eine Lehrveranstaltung über ein Modul anmelden können, welches im Vorlesungsverzeichnis (u:find) unter dieser LV nicht aufscheint. Heißt das, dass ich diese LV auch für das angemeldete Modul verwenden kann?

    Nein. Leider kommt es immer wieder vor, dass es Verlinkungen von Lehrveranstaltungen zu Modulen gibt, welche im eigenen Curriculum so nicht vorgesehen sind. Es gilt daher, dass Leistungen ausschließlich für jene Module verwendet werden können, die im Curriculum vorgegeben sind. Dies ist auf u:find unter den einzelnen Lehrveranstaltungen einzusehen: die Lehrveranstaltung kann ausschließlich für jene Module verwendet werden, die unter „Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis“ aufscheinen (bzw. „codiert“ sind).

  • Ich habe mich für eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung angemeldet und stehe jetzt auf der Warteliste. Kann ich noch aufgenommen werden?

    Wir empfehlen, dass Sie in der ersten Einheit anwesend sind, um eventuell nachrücken zu können. Dies wäre dann der Fall, wenn angemeldete Studierende nicht erscheinen und der Platz dadurch frei wird. Bitte sehen Sie davon ab die Lehrenden oder auch das SSC vor der ersten Einheit bezüglich einer eventuellen Aufnahme zu kontaktieren.

Ergänzungsprüfungen

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  • Ich muss für mein Masterstudium Ergänzungsprüfungen absolvieren. Wie lange habe ich dafür Zeit?

    Die Ergänzungsprüfungen müssen innerhalb der ersten beiden Semester abgelegt werden. 

  • Werden die Noten für meine Ergänzungsprüfungen in die Gesamtnote meines Masters eingerechnet?

    Nein. Die Noten werden unabhängig („ergänzend“) zum Curriculum erbracht und scheinen auch nicht im Abschlusszeugnis auf.

Prüfungen

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  • Wie viele Prüfungstermine gibt es und wann finden diese in der Regel statt?

    Für jede Vorlesung gibt es 4 Prüfungstermine. Einen am Ende der Lehrveranstaltung, also am Ende des Semesters. Die anderen drei werden auf das Folgesemester aufgeteilt (nach Möglichkeit zu Beginn, zur Mitte und zum Ende des Folgesemesters). Die Prüfungstermine sind in der LV-Beschreibung unter u:find einsehbar. Achtung: Die Modulprüfungen werden auf u:find extra angeführt.

  • Wie kann ich mich für Prüfungen anmelden?

    Hier finden Sie die Informationen, wie Sie sich für Prüfungen anmelden können.

  • Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig von einer Prüfung abmelde?

    Falls Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen können und sich nicht innerhalb der jeweiligen Frist abgemeldet haben, werden Sie nicht beurteilt und für den jeweils nächsten Prüfungstermin gesperrt. Falls Sie kurzfristig krank geworden sind, dann schicken Sie uns bitte eine Krankmeldung (auch nachträglich möglich) und wir melden Sie regulär von der Prüfung ab, damit Sie für den nächsten Antritt nicht gesperrt sind.

  • Wie lange haben die Lehrenden Zeit meine Prüfung zu beurteilen?

    Die Dauer der Beurteilung kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen. Bitte sehen Sie davon ab dem SSC innerhalb dieser Frist zu schreiben, um nachzufragen, wann Ihre Note eingetragen wird.

  • Mit welchem Datum wird mir meine Prüfung eingetragen?

    Eine Prüfung wird immer mit dem Datum eingetragen, an dem die Prüfung absolviert wurde. Auch wenn diese bspw. drei Wochen danach beurteilt wird, zählt das Datum des Prüfungsantritts.

  • Ich habe die ersten drei Prüfungstermine negativ absolviert und möchte gerne ein viertes Mal antreten. Was muss ich tun?

    Beim vierten Prüfungsantritt handelt es sich um einen Kommissionellen Prüfungsantritt und erfordert eine gesonderte Anmeldung. Hier finden Sie sämtliche Informationen diesbezüglich.

Schulpraxis

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  • Ich habe Fragen zu meinem Schulpraktikum, an wen kann ich mich wenden?

    Allgemeine Fragen zur Schulpraxis richten Sie bitte an das Zentrum der Lehrer*innenbildung. Fragen zur alternativen Absolvierung des Schulpraktikums im Fach Geographie und wirtschaftliche Bildung richten Sie bitte an gabriele.eichinger@univie.ac.at.

Studieren im Ausland / ERASMUS - Outgoing

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  • Ich studiere an der Universität Wien und möchte gerne ein Auslandssemester absolvieren. Wo kann ich mich erkundigen?

    Vorab zu jeder Anfrage, die Sie an die Mobilitätskoordinatoren, SPL oder SSC richten, bitten wir Sie sich folgende Seiten vorab anzusehen:

    Hier finden Sie sämtliche Informationen der Universität Wien – DLE Internationale Beziehungen – zu Ihrem Auslandsaufenthalt. Besonders empfehlenswert sind die regelmäßig stattfindenden digitalen Infoveranstaltungen!

    Auf unserer Instituts-Homepage finden Sie Informationen zu Erasmus speziell für Studierende der Geographie.

  • Welche Lehrveranstaltungen an der Gastuniversität kann ich mir für mein Studium hier anerkennen lassen?

    Fragen zu möglichen Lehrveranstaltungen und ob diese von unserer Studienprogrammleitung anerkannt werden, sind über das Learning Agreement in Mobility Online zu klären. Eine zusätzliche Kontaktaufnahme mit der Studienprogrammleitung ist nicht notwendig (die Mobilitätskoordinatoren haben prinzipiell nichts mit Anerkennungen zu tun).

    Informationen zu den angebotenen Lehrveranstaltungen an der Gastuniversität sind selbständig im Vorfeld einzuholen. Fristen der Freischaltung der Lehrveranstaltungsverzeichnisse variieren von Universität zu Universität, gegebenenfalls orientieren Sie sich am Vergleichssemester davor.

Zulassung

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