Studienabschluss Bachelorstudium UF Geographie und wirtschaftliche Bildung 198 410

Themenfindung, Betreuung und Abgabe der Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit wird im Rahmen von Seminaren absolviert. Im Vorlesungsverzeichnis sind die entsprechenden Seminare (Konversatorien) aufgelistet (UF GW 21a oder 21b).

Ein Thema und die Betreuung der Bachelorarbeit wird im entsprechenden Seminar mit einer bzw. einem Lehrenden vereinbart.

Der Betreuung vorzulegen sind (elektronisch oder analog je nach Präferenz der Betreuung):

  • Beurteilungsformular für die Bachelorarbeit (nur von Studierenden auszufüllende Felder)
  • ein Exemplar der Bachelorarbeit 

Hinweis zur Abgabe der Bachelorarbeit

  • Die Weitergabe der Endfassung der Bachelorarbeit und des Beurteilungsformulars an den bzw. die Betreuer*in erfolgt ausschließlich durch die Studierenden und nicht über das SSC.
  • Bitte beachten Sie, dass Bachelorarbeiten im Rahmen einer Lehrveranstaltung zu erbringen sind. Die Abgabephase läuft bis spätestens 30.09. für das Sommersemester bzw 30.04. für das Wintersemester - innerhalb dieser Frist obliegt den Lehrenden bzw. Betreuer*innen die Festlegung des letztmöglichen Abgabedatums.
  • Der bzw. die Betreuer*in hat eine Beurteilungsfrist für die Bachelorarbeit von 4 Wochen.
  • Nach Beurteilung leitet der bzw. die Betreuer*in das Beurteilungsformular an das SSC weiter.

 

Vorlage des Deckblatts für die Bachelorarbeit zum Download als .docx

Beurteilungsformular für die Bachelorarbeit zum Download als .doc

Ergänzend zu Ihrer Information:

Information zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis an der Universität Wien

Leitfaden zur Erstellung einer Bachelorarbeit

Die Studienprogrammleitung hat einen Leitfaden zur Erstellung einer Bachelorarbeit herausgegeben, in dem alle weiteren Informationen zusammengefasst sind.

Leitfäden zur Erstellung von Bachelorarbeiten als .docx

Korrektes Zitieren ist im wissenschaftlichen Kontext von entscheidender Bedeutung. Aufgrund entsprechender Nachfrage wurde am Insitut für Geographie und Regionalforschung unter Einbezug aller wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Leitfaden erarbeitet, welcher als Zitierempfehlung veröffentlicht wurde und hier in elektronischer Form zugänglich ist. Es sei betont, dass es sich dabei keineswegs um eine verpflichtende Regelung im Sinne einer Vorgabe handelt, sondern vielmehr um eine Hilfestellung für Studierende und Lehrende.

Zitierleitfaden des IfGR zum Download als PDF

Studienabschluss

Der Studienabschluss im Bachelor-Lehramtsstudium kann nach erfolgreicher Absolvierung aller Module der beiden Unterrichtsfächer und der Allgemeinen Bildungswissenschaftlichen Grundlagen (ABG) im StudienServiceCenter (SSC) des alphabetisch erstgereihten Unterrichtsfachs beantragt werden. Bitte kontrollieren Sie den Prüfungspass auf u:space hinsichtlich Erfüllung und korrekter Zuordnung aller LVen.

Bei Absolvierung aller vorgeschriebenen Leistungen des jeweiligen UFs bzw. der ABG der Lehrer*innenbildung kontaktieren Sie bitte stets das zuständige SSC, um den Abschluss des jeweiligen Teilbereichs zu hinterlegen. Sobald alle drei Bereiche (UF1, UF2, ABG) absolviert wurden und das UF GW Ihr alphabetisch erstgereihtes Fach ist, kontaktieren Sie uns bitte via Kontaktformular oder geographie.spl@univie.ac.at ein weiteres Mal, um Ihre Abschlussdokumente für das gesamte Lehramtsstudium auszustellen (Abschlusszeugnis sowie Verleihungsbescheid über den akademischen Grad).

Sie erhalten die Dokumente nach ca. 3-4 Wochen Bearbeitungszeit per e-mail mit elektronischer Amtssignatur zugestellt. Sollten Sie auch ein gedrucktes Abschlusszeugnis benötigen, geben Sie uns bitte kurz Bescheid - Sie können dieses dann nach einigen Tagen bei uns im SSC abholen (online-Terminbuchung erforderlich). 

Bitte reichen Sie bei der Beantragung des Studienabschlusses auch das verpflichtende Bestätigungsformular zur Statistischen Erhebung (UHStat2; siehe Infobox unten) ein, damit wir die Abschlussunterlagen so rasch wie möglich ausstellen können.

Statistische Erhebung anlässlich des Studienabschlusses (verpflichtend)

Die Statistik Austria ist durch Verordnung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung beauftragt, diese Erhebung durchzuführen. Die Teilnahme ist auf Grund der Verordnung über statistische Erhebungen bei Studierenden an Universitäten und in Fachhochschul-Studiengängen, BGBl. II Nr.523/2003 idgF gemäß § 9 Abs. 6 Bildungsdokumentationsgesetz, für Studierende, die ein Studium abgeschlossen haben, verpflichtend.

Bitte das Online-Formular unter https://www.statistik.at/uhstat/uhstat2/ ausfüllen und die Bestätigung bei der Beantragung des Studienabschlusses im SSC des alphabetisch erstgereihten UFs einreichen.