Anerkennung von Prüfungsleistungen

Anerkennungen sind im §78 UG geregelt. Informationen über formale und inhaltliche Kriterien finden Sie hier.
Eine Anerkennung kann nur mittels formellen Antrags erfolgen.
Hinweis: Wir empfehlen vor der Einreichung des Antrags die möglichen Anerkennungen mit der jeweils zuständigen Studienprogrammleitung (SPL) zu besprechen.

Antrag

Die Formulare sind als Downloads auf dieser Website erhältlich. Sowohl das Antragsformular als auch die Anerkennungstabelle sind vollständig mit dem entsprechenden Nachweis per Mail an die zuständige SPL oder an das SSC GGA (ssc.gga@univie.ac.at) zu senden.

WICHTIG: Senden Sie Anerkennungsanträge ausschließlich von Ihrem Uni Wien Webmailaccount (u:net account). Anträge von privaten E-Mail-Adressen können aufgrund der DSGVO NICHT bearbeitet werden.

Einzureichen sind:

Das Anerkennungsverfahren kann bis zu 8 Wochen dauern. Der ausgestellte Bescheid wird mit Amtssignatur per E-Mail an Ihre u:net-Adresse geschickt.

Anerkennung von beruflichen und außerberuflichen Qualifikationen

Rechtliche und weitere Informationen sowie den formellen Ablauf finden Sie hier.

Hinweis: Es wird dringend empfohlen vor dem Einreichen des Validierungsantrags ein Beratungsgespräch bei der jeweilig zuständigen SPL zu führen.

ACHTUNG: Berufliche und außerberufliche Qualifikationen können nicht für die Alternative Erweiterung anerkannt werden

Formulare:

Unterschied: Anerkennung / Zuordnung

Anerkennung:
Prüfungsleistung ist noch nicht im Prüfungspass des aktuellen Studiums eingetragen, und muss anerkannt werden.

Eine Anerkennung ist dann erforderlich, wenn eine Prüfungsleistung anerkannt werden soll, die noch nicht in einem (aktuellen) Studium als Leistung eingetragen ist. Anerkannt werden müssen also Lehrveranstaltungen aus einem Parallelstudium an der Universität Wien, Lehrveranstaltungen, die an einer Fremduniversität absolviert wurden, oder Lehrveranstaltungen aus geschlossenen oder abgeschlossenen Studien.

Zuordnung:
Prüfungsleistung ist bereits im Prüfungspass eines aktuellen Studiums eingetragen, etwa im Interessensmodul, und muss zugeordnet werden.

Eine Zuordnung ist dann nötig, wenn eine Prüfungsleistung, die nicht als Lehrveranstaltung des jeweiligen Studiums angeboten wird, als Leistung für das jeweilige Studium zählen soll bzw. die Leistung wurde in einem "falschen" Modul eingetragen. Diese Leistung ist aber bereits im Prüfungspass des entsprechenden Studiums eingetragen wie zB. im Interessensmodul. In diesem Fall muss die Leistung zugeordnet werden. Schreiben Sie dafür ein E-Mail an das SSC GGA.

Anerkennung mittels Anerkennungsverordnung

Eine Anerkennungsverordnung regelt die Anerkennung von positiv erbrachten Prüfungsleistungen. Im Regelfall nach einer Unterstellung in ein neues Curriculum oder bei parallelen Studienverläufen der Studienrichtung Bachelor Physik, Astronimie und/oder Meteorologie. Ist eine gewünschte Anerkennung von einer Anerkennungsverordnung abgedeckt, so muss kein Antrag auf Anerkennung gestellt werden und es wird kein Anerkennungsbescheid ausgestellt.

Bitte stellen Sie per Mail einen Antrag auf Eintragung gemäß einer Anerkennungsverordnung. Bei Wahlmöglichkeiten innerhalb einer AVO, teilen Sie uns bitte unbedingt mit, welche der möglichen Prüfungsleistungen Sie zur Anerkennung auswählen.

Bitte verwenden Sie die Anerkennungstabelle für die tabellarische Darstellung Ihres Antrags.