Masterarbeit

Für den Abschluss eines Masterstudiums ist das Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit notwendig. Es gibt keinen zeitlich vorgegebenen Rahmen für den Beginn einer Masterarbeit. In Bezug auf die Fertigstellung ist lt. Curriculum prinzipiell ein Thema zu wählen, das in einem Semester bearbeitbar ist. Studienrechtlich gibt es hinsichtlich der Bearbeitungsdauer kein zeitliches Limit - Sie müssen Ihre Arbeit jedoch fertiggestellt und eingereicht haben, um zur finalen Defensio (Masterabschlussprüfung) antreten zu können.

Meldung des Themas und Betreuer*in

Zur Anmeldung des Masterarbeitsthemas und der/des Betreuer*in reichen Sie folgende Dokumente via Mail (Webmailaccount der Universität Wien verwenden) an das SSC GGA ein.

 

Wer darf Betreuen?

Grundsätzlich dürfen alle Personen, die habilitiert sind (Univ.-Prof., assoz. Prof., Privatdozent*in) bzw. einen gleichwertigen Abschluss vorweisen, eine Masterarbeit betreuen.

Anmeldung Mitbetreuung

Wenn das Thema einer Masterarbeit und die Betreuung bereits genehmigt wurden, so kann der*die Betreuer*in (habilitiert oder assoziiert) zur Unterstützung eine Mitbetreuung durch eine*n Mitarbeiter*in der Universität Wien mit Doktorat (Postdoc) vorschlagen.

Die Genehmigung der Mitbetreuung durch die*den Vizedekan*in für Lehre ist zulässig, wenn

  • die*der Mitarbeiter*in der Mitbetreuung zustimmt,
  • das Thema der Master- oder Diplomarbeit mit dem wissenschaftlichen Schwerpunkt der*des Mitarbeiterin*Mitarbeiters in Einklang steht und
  • die übrigen Aufgaben der*des Mitarbeiterin*Mitarbeiters in Forschung und Lehre nicht beeinträchtigt werden.

Das Formular muss von den beteiligten Personen ausgefüllt (Betreuer*in, Mitbetreuer*in, Student*in) und via email ans SSC (ssc.gga@univie.ac.at) geschickt werden. Nach Prüfung der Voraussetzungen wird der Antrag an den*die Vizedekan*in für Lehre zur Genehmigung weitergeleitet.