Studienrelevante Verlautbarungen der Studienprogrammleitung:
Fachbereich Meteorologie
Ersatzlehrveranstaltungen im Modul PM-Num (Master Meteorologie 2011)
Im Masterstudium Meteorologie 2011 sind im Modul PM-Num "Numerische Modellierung" folgende Lehrveranstaltungen zu absolvieren:
npi: 2 SSt, 2 ECTS, Numerische Verfahren der Meteorologie
pi: 2 SSt, 3 ECTS, Übungen zu Numerische Verfahren der Meteorologie
Sie werden in dieser Form nicht mehr angeboten.
Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums "Meteorologie" (Version 2015) haben diese Lehrveranstaltungen bereits im Pflichtmodul „PM-Num“ ihres Bachelorstudiums absolviert und daher gem. 3. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Masterstudium Meteorologie zu ersetzen durch
pi: 2 SSt, 4 ECTS, UE Wetterbesprechung 2
npi: 1 SSt, 1 ECTS, VO Modellinterpretation
Alternativ können Absolventen und Absolventinnen des Bachelorstudiums "Meteorologie" (Version 2011) auch das im Bachelorstudium "Meteorologie" (Version 2015) angebotene Modul PM-Num "Numerische Methoden der Meteorologie" (8 ECTS) als Ersatz wählen.
Anrechnung von Lehrveranstaltungen
Zur Anrechnung von Lehrveranstaltungen ist ein Antrag beim SSC einzubringen. Das Prozedere finden Sie hier.
Anträge zu internen Anrechnungen werden via u:space beim SSC eingereicht. Bei externen Anrechnungen ist zunächst eine Anrechnungstabelle auszufüllen und per e-mail an den Studienprogrammleiter der SPL28, Geschäftsbereich Meteorologie, zu senden. Die Anrechnungstabelle muss dann dem Studienprogrammleiter zur Unterzeichnung vorgelegt und beim SSC eingereicht werden.
Die Anrechnung von Prüfungsleistungen für die Module PM-Nawi bzw. PM-MetNawi erfolgt ausschließlich im Zuge der vorgesehenen Fachprüfung.
Anrechenbare Lehrveranstaltungen im Pflichtmodul PM-Nawi des Bachelorcurriculums Meteorologie bzw. im Pflichtmodul PM-MetNawi des Mastercurriculums Meteorologie
Die jedenfalls in den entsprechenden Pflichtmodulen anrechenbaren Lehrveranstaltungen sind in folgenden ständig aktualisierten Listen einsehbar:
Nicht aufgeführte Lehrveranstaltungen können nur nach Genehmigung durch die Studienprogrammleitung 28 gewählt werden. Lehrveranstaltungen dürfen nicht redundant zu anderen im Rahmen eines der beiden Curricula zu absolvierenden oder bereits absolvierten Lehrveranstaltungen sein.
Anmeldung und Betreuung von Masterarbeiten:
Masterarbeiten werden im Allgemeinen nur von Universitätsprofessorinnen, Universitätsprofessoren sowie habilitierten Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern der Universität Wien betreut. Sie müssen rechtzeitig vor Beginn im SSC angemeldet werden. Jedenfalls sind die Richtlinien zur Betreuung von Masterarbeiten einzuhalten (PDF).
Die Anmeldung ist notwendig an einen bestimmten organisatorischen Ablauf gebunden (siehe PDF).
Einreichen von Masterarbeiten und Anmeldung zur Masterprüfung
Beide Vorgänge sind notwendig an einen bestimmten organisatorischen Ablauf gebunden (siehe PDF), der unbedingt einzuhalten ist.
Die Masterprüfung umfasst die Defensio einschließlich einer Prüfung über das wissenschaftliche Umfeld der Masterarbeit sowie 3 Fachgebiete, die jeweils positiv zu absolvieren sind. Studierende können die Fachgebiete gemäß folgender Liste auswählen:
Fachgebiete: PDF
Dabei ist zunächst das Umfeld der Masterarbeit einem der in der Liste dargestellten Fächern zuzuordnen. Die anderen drei Fachgebiete sind dann entsprechend zu wählen. Der Prüfungsstoff ist mit den Prüfern bzw. Prüferinnen abzusprechen. Zum Prüfungsstoff können nach Absprache auch Inhalte aus dem Modul PM-MetNawi gehören.